BLEIB GESUND
§ 10
(1) Die Ausübung von Individualsportarten ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 erlaubt. […](2) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. […]
Link zur Verordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf
Hinweis: Demnach ist 1:1-Personal Training in Bayern nur im Freien und beim Klienten zuhause zulässig.
Outdoor Training, Online oder ganz bequem bei dir Daheim. Unsere Gesundheit ist das wertvollste Gut, welches wir haben. Also kümmere dich darum.
Starte jetzt mit einem individuellen Personal Training an der frischen Luft. Mach dich stark, fit und gesund für die kalte Jahreszeit. Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt um was zu ändern außer jetzt.
Alle Personal Trainings finden natürlich unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen statt.
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